Persönlich. Kompetent. Aktuell.

Der Verband privater Klinikträger in Baden-Württemberg e. V. versteht sich seit über 50 Jahren als Fach- und Arbeitgeberverband, der die gemeinsamen Belange der Privatkrankenanstalten in Baden-Württemberg in gesellschaftlichen sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten wahrnimmt.

Der Verband vertritt diese insbesondere gegenüber der Öffentlichkeit, der Regierung, den politischen Parteien, den Behörden, den fachlichen und überfachlichen Unternehmensorganisationen sowie den Gewerkschaften.

Mitglieder des Verbandes sind stationäre Einrichtungen im Akut-, Reha- und Pflegebereich. Dabei handelt es sich sowohl um Häuser mit sozialversicherungsrechtlicher Zulassung als auch um reine Privatkliniken.

 

Kein Weiter so bei der Krankenhaus-Reform!

Der bisherige Entwurf für ein Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) erfüllt aus Verbandssicht nicht die Anforderungen an eine zukunftsfähige Versorgung – vor allem nicht in ländlichen Regionen. Struktur- und Prozessvorgaben sind kein Garant für Qualität, wenn die Ergebnisqualität nicht verbindlich gemessen wird.

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Rahmenbedingungen für die Reha

Am 1. Juli 2025 sind die „Rahmenempfehlungen Rehabilitation und Vorsorge nach §§ 111 Abs. 7, 111a Abs. 1 und 111c Abs. 5 SGB V“ in Kraft getreten. Darin sind Details zu Inhalt, Umfang und Qualität von Rehabilitationsleistungen und Grundsätze einer leistungsgerechten Vergütung sowie deren Strukturen für die Leistungserbringung festgelegt.

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Positionen zur Reha und Vorsorge

Medizinische Rehabilitation ist wichtig, um eine steigende Zahl älter werdender Erwerbstätiger möglichst lange im Job zu halten und zu verhindern, dass sie aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig in den Rentenbezug gehen. 

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